4.3.3.2. Die Beschwerdeführerin litt – gemäss einem im Zusammenhang mit ihrem ersten IV-Verfahren erstellten Gutachten der Klinik Barmelweid vom 16. Oktober 2006 – bereits vor ihrem ersten Unfall an physischen und psychischen Einschränkungen und war ab dem 1. April 2002 nicht mehr auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig (act. 37; MI-act. 38, 42). Die von ihr vorgebrachten Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit sind im behaupteten Umfang jedoch weder aus den Akten ersichtlich noch glaubhaft: