Sie verweist hierfür insbesondere auf die Einschätzung ihres behandelnden Psychiaters und Psychotherapeuten vom 30. April 2023, welcher ihr seit dem ersten Autounfall vom tt.mm.jjjj eine 100 %ige bzw. weitgehende Arbeitsunfähigkeit wegen einer somatoformen Schmerzstörung, einer mittelgradigen Depression und einer Angststörung mit Symptomausweitung und Selbstlimitierung attestiert (MI-act. 222 ff.). Weiter verweist sie auf ihre Betreuungspflichten gegenüber ihren vier Kindern, welche einer Erwerbsaufnahme ebenfalls entgegengestanden haben sollen. - 11 -