C. Mit Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 3. Oktober 2023 liess die Beschwerdeführerin beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde erheben und folgende Anträge stellen (act. 12 ff.): 1. Der angefochtene Entscheid vom 7. September 2023 sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführerin sei die Niederlassungsbewilligung C zu belassen. 3. Der Beschwerdeführerin sei die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. In prozessualer Hinsicht beantragte die Beschwerdeführerin den Beizug der Vor- und IV-Akten sowie ihre Befragung als Partei.