Die bezogene Sozialhilfe summierte sich in der Folge auf über Fr. 600'000.00 (MI-act. 106), weshalb das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) nach Gewährung des rechtlichen Gehörs am 4. April 2023 die Niederlassungsbewilligung der Beschwerdeführerin widerrief und ihr stattdessen eine Aufenthaltsbewilligung erteilte (Rückstufung; MI-act. 120 f., 130 f. 134 ff., 152 ff.). B. Gegen die Verfügung des MIKA vom 4. April 2023 liess die Beschwerdeführerin mit Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 4. Mai 2023 beim Rechtsdienst des MIKA (Vorinstanz) Einsprache erheben (MI-act. 143 ff.). -3-