Aus der Ehe gingen die Kinder D._____ (geb. tt.mm.jjjj), E._____ (geb. tt.mm.jjjj), F._____ (geb. tt.mm.jjjj) und G._____ (geb. tt.mm.jjjj) hervor, welche bis auf den inzwischen eingebürgerten ältesten Sohn wie ihre Eltern alle über die kosovarische Staatsangehörigkeit verfügen und in der Schweiz niederlassungsberechtigt sind.