Der Vertreter der Beschwerdeführerin ist im Anwaltsregister verzeichnet und für die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) in Zürich tätig. Der Streitwert beträgt Fr. 34'099.25. Die geltend gemachte Entschädigung von Fr. 1'775.30 erweist sich ohne Weiteres als gerechtfertigt. Das Verwaltungsgericht erkennt: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführerin werden die unentgeltliche Rechtspflege und die unentgeltliche Vertretung durch Rechtsanwalt Tobias Hobi bewilligt.