1. Der angefochtene Entscheid sei aufzuheben. 2. Eventualiter sei der Rückerstattungsbetrag zu korrigieren und die Sache zur Neubeurteilung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Aufgrund ihrer Bedürftigkeit sei der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Prozessführung zu bewilligen. 4. Der Beschwerdeführerin sei ein unentgeltlicher Rechtsbeistand in der Person des Unterzeichnenden zu bestellen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin und der Vorinstanz.