Diese Umstände verdeutlichen, dass der Beschwerdeführer nicht nur mit vorübergehenden psychischen Schwierigkeiten, sondern mit einer längerfristigen Beeinträchtigung zu kämpfen hatte. Im Bericht der behandelnden Psychiaterin vom 22. Februar 2023 wird insbesondere aus therapeutischer Sicht die Unterstützung durch die Ehefrau dringend empfohlen, um den Heilungsprozess sowie die langfristige Sicherung der Arbeitsfähigkeit und der psychischen Stabilität des Beschwerdeführers zu gewährleisten (MI2-act. 61 f.). - 14 -