Nach Eingang des Kostenvorschusses reichte die Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers am 24. Oktober 2023 eine weitere Eingabe ein (act. 27 ff.), welche samt Beilagen mit Verfügung vom 25. Oktober 2023 der Vorinstanz zur Kenntnisnahme zugestellt wurde (act. 37 f.). Mit Eingabe vom 2. November 2023 reichte die Vorinstanz aufforderungsgemäss die Akten ein, hielt am Einspracheentscheid fest und beantragte die Abweisung der Beschwerde (act. 39). Mit Verfügung vom 6. November 2023 wurde die Beschwerdeantwort dem Beschwerdeführer zur Kenntnisnahme zugestellt. Ein weiterer Schriftenwechsel wurde nicht angeordnet (act. 40 f.). -4-