Am 14. November 2022 stellte der Beschwerdeführer bei den Einwohnerdiensten der Gemeinde W._____ ein Familiennachzugsgesuch für seine Ehefrau (MI2-act. 7 ff.). Mit Gesuchsformular vom 22. November 2022 beantragte die Ehefrau des Beschwerdeführers bei der Schweizer Botschaft in Pristina die Erteilung eines Visums für einen langfristigen Aufenthalt in der Schweiz zum Zwecke des Familiennachzugs (MI2- act. 36 ff.).