2. Die Beschwerdestelle SPG beantragte am 16. Oktober 2023 die Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführerin. -4- 3. Der Gemeinderat Q._____ beantragte in der Beschwerdeantwort vom 26. Oktober 2023: 1. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdeführerin. 4. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am (…) beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: