2. Die Unterhaltsbeiträge zugunsten von B._____ werden infolge Volljährigkeit von B._____ per 31. Dezember 2022 eingestellt. Aufgrund des bestehenden Rechtstitels kann die Bevorschussung und Inkassohilfe nur bis Volljährigkeit gewährt werden. Da sich B._____ noch in Ausbildung befindet, muss er mit seinem Vater eine eigene Unterhaltsvereinbarung ausarbeiten bzw. einen eigenen Rechtstitel erwirken. Erst dann kann B._____ ein eigenes Gesuch um Inkassohilfe bzw. Bevorschussung bei der Gemeinde stellen. 3.-7. […]