7. Zusammenfassend hat die Vorinstanz den Entscheid der Abteilung für Baubewilligungen, auf das Gesuch der Beschwerdeführerin um Wiedererwägung des im ersten Baubewilligungsverfahren rechtskräftig abgewiesenen Baugesuchs für die Haltung von 14 Equiden, die Erweiterung des Allwetterauslaufs mit Rückbau des abgesetzten Auslaufs, einen Lagerplatz und einen Parkplatz mangels veränderter Verhältnisse nicht einzutreten, richtigerweise bestätigt. Auch die Abweisung des aktuellen Baugesuchs für den Einbau von vier Pferdeboxen, einen Ponystall und sanitäre Einrichtungen in das Gebäude Nr. aaa durch die Abteilung für Baubewilligungen und