Die Haltung einer Anzahl von Pferden, deren Betreuung über das hinausgeht, was ein Hobbytierhalter (nicht eine gewerbliche Tierhalterin wie die Beschwerdeführerin, die Pferde nicht in der Landwirtschaftszone halten darf, wenn sie nicht gleichzeitig einen landwirtschaftlichen Betrieb führt) bewältigen kann, speziell die Haltung von Pensionspferden, hat im Übrigen sehr wohl Auswirkungen auf Raum und Umwelt, indem für die Pferdehaltung Land (als Auslauf und Futtergrundlage) in Anspruch genommen wird, das grundsätzlich der landwirtschaftliche Produktion vorbehalten ist. Hinzu kommen die durch die Pensionspferdehaltung und die gewerblichen Aktivi-