Im Ergebnis ist somit der Vorinstanz und der Abteilung für Baubewilligungen darin zuzustimmen, dass die vier Pferdeboxen und der Ponystall im Gebäude Nr. aaa auch nicht ausnahmsweise bewilligt werden können. Die Verweigerung einer (nachträglichen) Baubewilligung für die übrigen an diesem Gebäude vorgenommenen baulichen Massnahmen (Sanitäre Einrichtungen [Dusche und Toiletten];