RPG und Art. 42 RPV zufolge Ausschöpfung der Erweiterungsreserven nicht gedeckt ist. Überbeansprucht wäre ferner Art. 24e RPG als Grundlage für eine hobbymässige Haltung von maximal vier Pferden, falls nicht gleichzeitig der Pferdebestand im Gebäude Nr. bbb auf unter vier Tiere reduziert würde.