Analoges lässt sich im Wesentlichen für den Ponystall im Gebäude Nr. aaa anführen. Dieser wurde nie, auch nicht im Verfahren BVUAFB.12.1934, (explizit) als Stall für die Haltung von Equiden (Ponys oder Pferde) bewilligt (die damalige Bewilligung beschränkte sich hinsichtlich des Gebäudes Nr. aaa auf die Erweiterung der Wohnnutzung in den Ökonomieteil samt - 18 -