Schliesslich ist aus der Stellungnahme der Abteilung für Baubewilligungen vom 29. November 2011 zum Anfragegesuch ersichtlich, dass im Gebäude Nr. aaa im fraglichen Zeitpunkt keine Pferdehaltung stattfand. Es wurde nämlich beim darin erwähnten Augenschein vom 17. November 2011 ausgiebig darüber diskutiert, ob sich dieses Gebäude für die Pferdehaltung eignet, was die Abteilung für Baubewilligungen unter Hinweis auf die Möglichkeit der Erstellung eines Auslaufs auf der Südseite des Gebäudes bejahte, während die Beschwerdeführerin eine Pferdehaltung im Gebäude Nr. bbb bevorzugte.