Darauf deutet im Übrigen auch der Inhalt des Schreibens des Landwirtschaftlichen Zentrums Liebegg an die Abteilung für Baubewilligungen vom 22. März 2011 hin, wonach nur das Gebäude Nr. bbb für die Unterbringung eines Teils der bisher auf dem Hof D. gehaltenen Pferde dienen sollte, während im Ökonomieteil des Gebäudes Nr. aaa nur ein Ausbau der Wohnnutzung geplant war. Und in einem Schreiben an die Gemeinde Q. vom 20. September 2011 hielt die Beschwerdeführerin selbst fest, dass sich das Gebäude Nr. aaa mangels Gelegenheit zu einem direkten Auslauf (auf der Westseite) und zu niedriger Stallhöhe nicht für die Pferdehaltung eigne.