In den Grundrissplänen zum Anfrageverfahren BVUAFB.11.2228, in dessen Rahmen am 17. November 2011 ein Augenschein vor Ort genommen wurde, sind jedenfalls im fraglichen Bereich keine Pferdeboxen eingezeichnet, ebenso wenig wie in den von der Vorinstanz erwähnten Grundrissplänen zum Baugesuch im Verfahren BVUAFB.12.1934. Vielmehr weist dieser Bereich keine Unterteilung in Pferdeboxen auf und ist mit "Lager" beschriftet. Solche Abweichungen von den eingereichten Plänen wären beim Augenschein vom 17. November 2011 mit überwiegender Wahrscheinlichkeit festgestellt worden.