Durch diesen Unterbruch sei die Möglichkeit zur rechtswidrig gewordenen Nutzung des Ponystalls untergegangen. Und selbst wenn der Ponystall für die Pferdehaltung genutzt werden dürfte, dürfe die Beschwerdeführerin auf der Parzelle Nr. ccc trotzdem insgesamt nicht mehr als vier Pferde halten. 3.2. Vorab gilt es festzuhalten, dass die Parzelle Nr. ccc am 1. Juli 1972 noch landwirtschaftlich und damit zonenkonform, also nicht zonenfremd genutzt - 16 -