limitiert worden. Beim Augenschein vom 27. April 2016 hätten die Abteilung für Baubewilligungen und die Abteilung Landwirtschaft Aargau festgehalten, auf die Richtigkeit der Pläne vertraut zu haben. Die vier Pferdeboxen im Gebäude Nr. bbb wären demnach nicht bewilligt worden, wenn bekannt gewesen wäre, dass im Gebäude Nr. aaa bereits vier Pferdeboxen bestünden, die weiterhin genutzt werden könnten. Die Pläne, welche Grundlage der rechtskräftigen Baubewilligung vom 25. Februar 2013 bildeten, stellten somit im Ergebnis den bewilligten Endzustand dar. Damit sei die Berufung auf die Besitzstandsgarantie im Zusammenhang mit den vier Pferdeboxen unbehelflich.