Der Darstellung der Beschwerdeführerin, die vier Pferdeboxen im Gebäude Nr. aaa seien ebenfalls schon vor 1970 erstellt worden, hielt die Vorinstanz entgegen, im Baugesuch aus dem Jahr 2012, das unter anderem den Umbau des ehemaligen Schopfs (Gebäude Nr. bbb) in einen Pferdestall mit vier Pferdeboxen umfasst habe, sei der fragliche Bereich im Gebäude Nr. aaa auf den auch von der Beschwerdeführerin unterzeichneten Grundrissplänen als Lagerfläche ausgewiesen worden.