Wegleitung Pferd und Raumplanung, S. 7). Entsprechend hat die Vorinstanz den Entscheid der Abteilung für Baubewilligungen, auf das abermalige Wiedererwägungsgesuch - 14 - der Beschwerdeführerin nicht einzutreten und von einer Neubeurteilung des Baugesuchs für die Haltung von 14 Equiden, die Erweiterung des Allwetterauslaufs mit Rückbau abgesetzter Auslauf, den Lagerplatz und den Parkplatz abzusehen, zu Recht geschützt.