15), wonach bei den mehrjährigen Beeren mit einem Deckungsbeitrag von Fr. 59'333.00 pro ha und bei den Hochstammfeldobstbäumen bzw. Nussbäumen mit einem solchen von Fr. 750.00 pro Baum gerechnet wurde, womit das erforderliche minimale landwirtschaftliche Einkommen auch ohne die Pferdehaltung erreicht worden wäre, ist in diesem Zusammenhang unbehelflich, weil das Betriebsergebnis 2020 anhand der entsprechenden Buchhaltungsunterlagen, die sich über die tatsächlichen Einnahmen ausweisen, zu belegen ist. Darauf wurde die Beschwerdeführerin schon in der Stellungnahme der Abteilung Landwirtschaft Aargau im vorinstanzlichen Verfahren vom 15. Juni 2020 (Vorak-