Der Verweis auf den mit dem Baugesuch eingereichten Betriebsvoranschlag (Betvor) für das Jahr 2020 (Vorakten, act. BVUAFB.20.940, act. 15), wonach bei den mehrjährigen Beeren mit einem Deckungsbeitrag von Fr. 59'333.00 pro ha und bei den Hochstammfeldobstbäumen bzw. Nussbäumen mit einem solchen von Fr. 750.00 pro Baum gerechnet wurde, womit das erforderliche minimale landwirtschaftliche Einkommen auch ohne die Pferdehaltung erreicht worden wäre, ist in diesem Zusammenhang unbehelflich, weil das Betriebsergebnis 2020 anhand der entsprechenden Buchhaltungsunterlagen, die sich über die tatsächlichen Einnahmen ausweisen, zu belegen ist.