Für die Einstufung der streitgegenständlichen baulichen Massnahmen am bestehenden Gebäude Nr. aaa (Einbau von vier Pferdeboxen und einem Ponystall) als in der Landwirtschaftszone zonenkonforme Bauten und Anlagen der Pferdehaltung ist somit mindestens ein landwirtschaftlicher Betrieb (unterhalb der Gewerbegrenze) notwendig. Derweil sind gewerbliche Aktivitäten rund um das Pferd wie die Erteilung von Reitunterricht, Hippotherapie, Reitferien auf dem Bauernhof, Pferdetrekking, Kutschenfahrten usw. - 10 -