insofern ausserhalb des Streitgegenstands des vorliegenden Verfahrens. Andererseits steht im Streit, ob die vier Pferdeboxen und der Ponystall im Gebäude Nr. aaa sowie die Erteilung von Reitunterricht, eventuell die Haltung von Pensionspferden auf der Parzelle Nr. ccc Q. (Verfahrensinhalte G, H und M) bewilligungsfähig respektive zulässig sind, und ob die erwähnten Pferdeboxen und der Ponystall zurückgebaut werden müssen. -9-