abweichenden Beurteilung der Zonenkonformität respektive Zonenwidrigkeit ihrer Pferdehaltung auf der Parzelle Nr. ccc im Vergleich zu den rechtskräftigen Entscheiden des ersten Baubewilligungsverfahrens, worauf weiter unten noch zurückzukommen sein wird (siehe dazu Erw. II/2.2, 3.2 und 5 hinten).