2. Mit Eingabe vom 13. März 2023 reichte die Beschwerdeführerin eine Petition mit dem Wunsch von 330 unterzeichnenden Personen zu den Akten, wonach der Reitstall "C." mit seinen Pferden und Ponys im S., R., erhalten bleiben soll. 3. In der Beschwerdeantwort vom 15. März 2023 beantragte die Abteilung für Baubewilligungen im Namen des Regierungsrats die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. -5- D. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (§ 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: