Am 30. Januar 2023 focht A. den Entscheid des Regierungsrats mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht an, mit den (sinngemässen) Anträgen, dass der Entscheid betreffend Nichteintreten auf ihr Wiedererwägungsgesuch sowie die Abweisung ihres Baugesuchs für die Errichtung von vier Pferdeboxen und einem Ponystall im Gebäude Nr. aaa aufzuheben und diese Bauten nebst der Erteilung von Reitunterricht, eventuell der Haltung von Pensionspferden zu bewilligen seien, die Wiederherstellungsanordnungen aufzuheben seien, der Kanton zur Leistung von Schadenersatz (oder einer Parteientschädigung) an sie zu verpflichten sei und