VII. Der Verbundsteinfläche (L) unter der Laube auf der Nordseite (2 m x 9,45 m) wird nachträglich zugestimmt. Die darüberhinausgehende bereits erstellte Verbundsteinfläche wird abgewiesen (vgl. Beilage). VIII. Die abgewiesene Verbundsteinfläche gemäss Ziff. VII ist innert 3 Monaten nach Rechtskraft dieses Entscheids zurückzubauen. Die Fläche ist dauerhaft wieder zu begrünen. Der Gemeinderat Q. eröffnete A. diesen Entscheid mit Protokollauszug vom 29. März 2021.