IV. Die unter Ziff. III genannten Bauten sind innert 3 Monaten nach Rechtskraft vollständig zurückzubauen. V. Reitunterricht sowie andere gewerbliche Aktivitäten im Zusammenhang mit der Pferdehaltung (bspw. Pony-Nachmittage) sind auf der Liegenschaft Nr. aaa nicht zulässig. VI. Der Wohnwagenstellplatz (K) beim Kaninchenstall östlich des Wohnhauses wird abgewiesen. Der Wohnwagen ist innerhalb von 3 Monaten nach Rechtskraft dieses Entscheids in den bestehenden Gebäuden abzustellen.