A. 1. Auf Gesuch von A. vom 17. Mai 2015 prüfte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung für Baubewilligungen, die (nachträgliche) Bewilligungsfähigkeit der Pferdehaltung auf ihrer Parzelle Nr. ccc der Gemeinde Q. (Hof "S.") und gestattete A. mit Verfügung vom 9. September 2015 die hobbymässige Haltung von maximal vier Pferden. Zudem wurden gewisse Auslaufflächen bewilligt respektive toleriert, während das Baugesuch für weitere Auslaufflächen ebenso wie für zwei Parkplätze und einen Siloballenlagerplatz abgewiesen und der Rückbau der besagten Anlagen bis spätestens Ende 2016 angeordnet wurde.