3. Der Gemeinderat Q._____ wird verpflichtet, dem Beschwerdeführer die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 1'100 (inkl. Auslagen und MwSt.) zu ersetzen. Im Übrigen wird auf die Beschwerde nicht eingetreten. 2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Kantons. 3. Der Gemeinderat Q._____ und die Beschwerdestelle SPG werden verpflichtet, dem Beschwerdeführer die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 2'000.00 je zur Hälfte mit Fr. 1'000.00 zu ersetzen.