1. In teilweiser Gutheissung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird der Entscheid der Beschwerdestelle SPG vom 25. August 2023 abgeändert und lautet neu wie folgt: 1. In Gutheissung der Verwaltungsbeschwerde wird der Beschluss des Gemeinderats Q._____ vom 27. März 2023 aufgehoben und wird die Angelegenheit zur materiellen Prüfung des Gesuchs um Alimentenbevorschussung an den Gemeinderat zurückgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 800.00, Kanzleigebühren von Fr. 99.00 und den Auslagen von Fr. 11.00, gesamthaft Fr. 910.00, gehen zu Lasten des Staates.