Der kantonale Gesetzgeber beabsichtigt mit der Bevorschussung der Unterhaltsbeiträge für mündige Kinder bis zum Erreichen des 20. Altersjahres, durch die Herabsetzung des Mündigenalters entstandene, negative Auswirkungen zu beseitigen (Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 30. Juni 1999, SPG, Bericht und Entwurf zur 1. Beratung, 99.226, S. 31).