3. Verfahrensantrag: Das vorliegende Beschwerdeverfahren sei mit dem Parallelverfahren der Mutter des Beschwerdeführers (BE.2023.028), B._____, zu vereinigen. 4. Dem Beschwerdeführer seien die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und der Unterzeichnende als dessen unentgeltlicher Rechtsvertreter einzusetzen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. der gesetzlichen MWST. -3- 2. Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS), Kantonaler Sozialdienst, Beschwerdestelle SPG, entschied am 25. August 2023: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.