A. 1. A._____, geb. tt.mm.jjjj, wohnt mit seiner Mutter in der Gemeinde Q._____. Die Ehe seiner Eltern wurde mit Urteil des Obergerichts vom 10. Mai 2017 geschieden. Damit wurde der Vater unter anderem verpflichtet, der Mutter an den Unterhalt von A._____ Unterhaltsbeiträge von monatlich Fr. 800.00 zu bezahlen. In der Folge wurden der Mutter die Unterhaltsbeiträge für A._____ durch die Gemeinde Q._____ bevorschusst. Am 4. Dezember 2022 wurde A._____ volljährig und reichte am 24. Januar 2023 bei der Gemeinde ein eigenes Gesuch um Alimentenbevorschussung ein. 2. Der Gemeinderat Q._____ beschloss am 27. März 2023: