4. 4.1. Der Beschwerdeführer moniert, die zuständige Dozentin habe sich ihm gegenüber vor, während und nach der Prüfung "in unangemessener Weise" verhalten. Auf zahlreiche Fragen zur Bewertung habe er keine angemessenen Antworten erhalten und es sei ihm verweigert worden, zusätzliche Unterlagen bereitzustellen. Die Dozentin habe auch eine Besprechung nach den Prüfungen abgelehnt. Zudem hätten sich während und nach der umstrittenen Akteneinsicht weitere Vorfälle ereignet, die von der Vorinstanz nicht hinreichend berücksichtigt worden seien.