Im E-Mail vom 22. Juni 2021, das mithin vor dem Abschluss des Learning Agreements datiert, wies die Studiengangleitung den Beschwerdeführer darauf hin, dass sich die IAL "über die gesamte Modulgruppe, also alle Module, erstreckt". Er wurde darauf aufmerksam gemacht, dass er sich die fehlenden Inhalte selbständig aneignen müsse und die Dozentin dafür "keinen Support" leisten könne (Beschwerdebeilage 7). Daraus kann der Beschwerdeführer nicht ableiten, die FHNW räume selber ein, die Dozen- -9-