1.2. Die Beschwerdekommission FHNW erwog, es treffe zwar zu, dass der Beschwerdeführer keine Feedbacks der Dozentin zu Unterrichtsentwürfen erhalten habe, da er seine Praktika 1 und 2 im Rahmen seines Mobilitätssemesters in Oldenburg absolviert habe. Hingegen habe die Dozentin entgegen der Behauptung des Beschwerdeführers diesem nicht jegliche Unterstützung verweigert. Eine mangelnde Unterstützung des Beschwerdeführers durch die Dozentin sei nicht erstellt (angefochtener Entscheid, Erw. 4.2).