7. Auf die rechtzeitig erhobene Beschwerde ist unter Vorbehalt vorstehender Erw. 3, 5 und 6 einzutreten. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens sind somit verfahrensrechtliche Fragen und die Benotung im Zusammenhang mit den ungenügend bewerteten Modulen IAL Fachdidaktik Wirtschaft und Recht 1 und 2. 8. Mit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde können die unrichtige oder unvollständige Feststellung des Sachverhalts sowie Rechtsverletzungen gerügt werden (§ 55 Abs. 1 VRPG). -8-