Im vorliegenden Fall muss der Beschwerdeführer die Module IAL Fachdidaktik Wirtschaft und Recht 1 sowie IAL Fachdidaktik Wirtschaft und Recht 2 aufgrund der ungenügenden Bewertungen wiederholen. Zusätzlich steht ihm diesbezüglich nur noch ein Versuch offen. Diese Rechtsfolgen sind je für sich ausreichend, -7- um ein schutzwürdiges Interesse des Beschwerdeführers an der Beschwerdeführung zu bejahen.