Damit ein entsprechendes Modul bestanden ist, muss es mindestens mit der gerundeten Note 4 bewertet werden (§ 7 Abs. 4 StuPO PH FHNW). Ein nicht bestandenes Modul kann einmal wiederholt werden (§ 7 Abs. 12 StuPO PH FHNW). Die erbrachten Leistungen werden pro Semester mittels eines Leistungsausweises ausgewiesen. Er umfasst alle in diesem Semester absolvierten Module mit den entsprechenden Leistungsbewertungen sowie den vergebenen ECTS-Punkten (European Credit Transfer System) und ist als einsprachefähige Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung auszustellen (§ 7 Abs. 10 StuPO PH FHNW).