Die erwähnten Module IAL P3 und IAL Erziehungswissenschaften waren nicht Gegenstand des erstinstanzlichen Entscheids vom 3. August 2022 (Beschwerdeantwortbeilage 2): In diesen Fachgebieten wurden keine Prüfungen abgelegt und daher sind sie im Leistungsausweis für das Frühjahrssemester 2022 nicht enthalten. Es ist nicht ersichtlich und wird vom Beschwerdeführer auch nicht dargetan, dass die Module korrekterweise hätten Gegenstand des erstinstanzlichen Entscheids sein sollen oder dass diesbezüglich im verwaltungsinternen Beschwerdeverfahren Regelungen getroffen worden wären.