potential im Rahmen eines zusätzlichen Praktikums bei der Belegung der IAL P3, Anpassung der Prüfungen, Wiederholung der angerechneten Module an der PH FHNW). 3. Eventualiter sei der Entscheid der BK FHNW vom 30.08.2023 aufzuheben und der Beschwerdegegnerin (bzw. Vorinstanz) zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen der angerufenen Instanz zurückzuweisen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MwSt.) zu Lasten der Beschwerdegegnerin bzw. der Staatskasse. 2. Die FHNW stellte in der Beschwerdeantwort vom 23. November 2023 folgende Anträge: