2. Die Beschwerdekommission FHNW entschied am 30. August 2023: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 600.–. C. 1. Gegen den Entscheid der Beschwerdekommission FHNW erhob A._____ mit Eingabe vom 29. September 2023 Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit folgenden Anträgen: -3-