2. Am 3. August 2022 verfügte die Pädagogische Hochschule den Leistungsausweis für das Frühjahrssemester 2022, wobei die Module IAL Fachdidaktik Wirtschaft und Recht 1 sowie IAL Fachdidaktik Wirtschaft und Recht 2 je mit der ungenügenden Note 3 bewertet wurden. Gegen die Verfügung erhob A._____ Einsprache, welche der Direktor der Pädagogischen Hochschule mit Entscheid vom 5. Dezember 2022 abwies. B. 1. Gegen den Einspracheentscheid erhob A._____ mit Eingabe vom 24. Dezember 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekommission FHNW, unter anderem mit dem Antrag, es seien die beiden als ungenügend bewerteten Modulprüfungen zu annullieren und zu wiederholen.