sowie an einer chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren (ICD-10; F45.41). Der Beschwerdeführer stehe in ambulanter psychiatrisch-psychotherapeutischer Behandlung, wobei er eine hohe Therapiemotivation zeige. Das Zustandsbild habe sich leichtgradig stabilisiert, wobei das aktuelle schwerwiegende psychopathologische Beschwerdebild des Beschwerdeführers massgeblich durch den unklaren Aufenthaltsstatus und "Ketten von sozialen Problemen" unterhalten werde. Eine nachhaltige Stabilisierung des Zustandsbilds sei in der gegenwärtigen Situation nicht möglich.